Ölheizung - ein Klassiker || effektiv ✓ sparsam ✓ zuverlässig ✓

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  • Von deutschewhiskybrenner
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Die Zukunft der Ölheizung gemäß Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

Wird Heizöl als Brennstoff verboten?

Nein,Heizöl ist ein wesentlicher Bestandteil derEnergieversorgung in Deutschland und wird nicht verboten.

Ist die Ölheizung ab 2026 grundsätzlich verboten?

Nein.Es gibt Bestandsschutz für alle seit den1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind dasNiedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypenhaben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn diesseit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird. Besonders hervorzuheben istder unbedingte Bestandsschutz für alle Ölbrennwertheizungen, die bisEnde 2025 eingebaut werden. In Baden-Württemberg und Hamburg gelten die erhöhten Anforderungen an den Einbau einer Ölheizung in Teilen bereits heute.

Was muss ich beachten bis 2025?

Ölheizung - ein Klassiker || effektiv ✓ sparsam ✓ zuverlässig ✓

Eigentlich gar nichts. Wir empfehlen allerdings, eine alte Ölheizungbis Ende 2025 durch eine neue Brennwertheizung zu ersetzen. Dafür sindkeine Bedingungen aus der neuen Gesetzeslage zu beachten.

Was muss ich beachten bis 2026?

Ab 2026 wird es erhöhte Anforderungen an den Einbau einer neuenÖlheizung geben. Sie muss dann mit einer Technik zur Nutzungregenerativer Energie gekoppelt sein, zum Beispiel einerSolarthermie-Anlage. Diese zusätzliche Anforderung gilt nicht fürbestehenden Anlagen und wenn es technisch nicht möglich ist,erneuerbare Energien zu nutzen, und wenn weder Erdgas noch Fernwärmeals Ersatz für Öl zur Verfügung stehen oder wenn jede Alternative zurÖlheizung mit einem unangemessenen Aufwand oder unbilligen Härteverbunden ist.

Gibt es eine Austauschpflicht?

Nein,wer seine Immobilie seit 01.02.2002 oderfrüher als Eigentümer bewohnt, ist nicht zum Ölheizungsaustauschverpflichtet, egal wie alt das Gerät ist. Wer eine solche Immobilie abdem Stichtag geerbt oder erworben hat, muss den Heizkessel erneuern,wenn es sich dabei um ein Konstanttemperatur-Gerät handelt. DerartigeHeizkessel wurde im Wesentlichen in den 1970er Jahren, in seltenenFällen noch bis Mitte der 1980er Jahre verbaut. Die danach auf denMarkt gebrachten Kesseltypen waren und sind Niedertemperatur- undBrennwertanlagen. Für diese gibt es keine Austauschpflicht, auchnicht, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Nach geltender undangestrebter Gesetzeslage haben sie einen allgemeinen Bestandsschutz.Sollte es Zweifel bei der Identifikation des Heizkesseltyps geben,hilft ein Blick in den letzten Schornsteinfegerbericht. Dort muss derKesseltyp vermerkt sein. Notfalls rufen Sie Ihren Schornsteinfeger an,um die Frage zu klären.

Zusammenfassung:

Sie möchten Ihre Ölheizung noch nicht modernisieren. Dann müssen Siewissen,

Sie möchten Ihre alte Ölheizung durch eine neue Öl-Brennwertheizungersetzen. Dann müssen Sie wissen,