Mietrecht: Die wichtigsten Fragen – B.Z. Berlin

Mietrecht: Die wichtigsten Fragen – B.Z. Berlin
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  • Von deutschewhiskybrenner
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Experten beantworten Leserfragen zur Einbauten, Kosten und Mängeln in Ihrer Mietwohnung.

Mietrecht ist ein sehr gefragtes Thema. Das haben auch die Experten des Deutschen Mieterbundes (DMB) bei der Telefonaktion gemerkt. Hier die wichtigsten Fragen – und was die Juristen raten:

In meiner Altbauwohnung habe ich die Decke abgehängt und einen Hängeboden eingebaut. Muss ich den Umbau beim Auszug rückgängig machen?

Ja, das sind so genannte Einbauten. Sie müssen beim Auszug wieder den ursprünglichen Zustand herstellen, wenn es der Vermieter verlangt.

In unserer neuen Wohnung ist eine Gastherme. Muss ich die Kosten für Wartung und Reparatur zahlen?

Die regelmäßige Wartung müssen Sie bezahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Fallen jedoch größere Reparaturen an, ist dafür der Vermieter zuständig. In unsere Wohnung ist Schimmel. Ich habe dem Vermieter die Mängel telefonisch gemeldet. Er macht aber nichts. Was tun?

Fordern Sie den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung (14 Tage) auf, die Mängel zu beseitigen. Kündigen Sie an, dass Sie die Miete ab sofort kürzen. Wie hoch die Kürzung ausfällt, hängt davon ab, wie stark die Beeinträchtigung ist.

Wichtig: Als Mieter haben eine Mitwirkungspflicht damit der Schaden nicht größer wird. Sie müssen schon bei kleinen Schimmelflecken sofort dem Vermieter informieren, damit er diesen beseitigen kann und er sich nicht weiter ausbreitet. Meldet man den Schimmel erst, wenn er sich großflächig ausgebreitet hat, kann man als Mieter sogar selbst zu Schadenersatz verpflichtet werden.

Mietrecht: Die wichtigsten Fragen – B.Z. Berlin

Muss mir der Vermieter eine andere Wohnung bieten oder ein Hotel zahlen, wenn die ganze Wohnung Schimmelflecken hat? Das ist ja gesundheitsgefährdend!

Das ist nur in sehr seltenen Fällen denkbar, in denen Mieter nicht in andere Zimmer der Wohnung ausweichen können. Es müsste also die ganze Wohnung sehr stark von

Schimmel betroffen sein. Aber Vorsicht: Extremer Schimmelbefall kommt nicht über Nacht. Wer frühzeitig Schimmel oder Feuchtigkeitsschäden reklamiert, sollte dieses Problem nicht haben!

Bei uns gibt es warmes Wasser nur abwechselnd, also entweder in der Küche oder im Bad. Müssen wir das hinnehmen?

Nein. Zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört es, dass warmes Wasser zeitgleich im Badezimmer und in der Küche verfügbar ist. Ist der Durchlauferhitzer dafür zu schwach, liegt ein Wohnmangel vor. Er berechtigt zur Mietminderung. So entschied das Amtsgericht Köln (220 C 152/07 WuM 2010, 384).

Ich möchte die Belege der Betriebskostenabrechnung prüfen. Der Vermieter wohnt aber in Hamburg. Kann ich eine Kopie verlangen?

Ja, dafür kann er 25 Cent pro Blatt berechnen. Wohnt der Vermieter in Berlin, muss er grundsätzlich keine Kopien schicken, sondern Sie müssten im Vermieterbüro die Originalbelege einsehen.

In meinem Mietvertrag steht, dass ich Küche, Diele, Bad alle drei Jahre, die Haupträume, wie Wohn- und Schlafzimmer alle fünf Jahre und die Nebenräume wie die Abstellkammer alle sieben Jahre renovieren muss. Ist die Klausel gültig?

Nein. Da es sich hier um einen starren Fristenplan handelt. Aber, Vorsicht, wenn nur ein Wörtchen mehr in der Klausel steht kann die Regelung wirksam sein. Steht dort z. B.: …..müssen Küche, Diele Bad im Allgemeinen alle drei Jahre renoviert werden. Das bedeutet, jetzt sind Abweichungen von den Fristen möglich und Sie müssen nach Fristablauf renovieren.

Darf ich auf meinem gemieteten Abstellplatz im Hof ein Wohnmobil stellen? Ja, das ist erlaubt. Dagegen darf man das Wohnmobil nicht einfach auf Dauer am Straßenrand abstellen.

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