TGA | Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel rückt näher

TGA | Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel rückt näher
Images
  • Von deutschewhiskybrenner
  • 442 Ansichten

In Bereichen mit B-Brand-Risiko ist ein Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandkassen A + B sinnvoll. Um zukunftssicher aufgestellt zu sein, empfehle es sich, ab sofort fluorfreie Schaumfeuerlöscher zu kaufen, betont Dieterich. „Das wäre langfristig eine kosten- und umweltoptimale Lösung, denn diese müssten infolge eines Verbots nicht wieder kostenaufwendig umgerüstet oder ausgetauscht werden.“ Dieterich empfiehlt weiter, Feuerlöscher mit einem leistungsstarken und fluorfreien Schaum­löschmittel zu wählen, die auch für Laien bedien­bar und nach ASR A2.2 auf die Grundausstattung anrechenbar sind. Das leisten derzeit bereits beispielsweise der neue WS 6 nG fluorfrei (9 Lösch­mitteleinheiten [LE], 27A/144B) oder der neue WS 9 nG fluorfrei (10 LE, 34A/183B) von Minimax.

Sollten defekte oder veraltete Schaumfeuerlöscher ausgetauscht werden müssen, lohnt sich die Überprüfung der vorherrschenden Brandklassen und Einsatzbereiche. Kann nicht auf einen Schaumfeuerlöscher verzichtet werden, emp­fiehlt sich der Kauf eines fluorfreien Schaumlöschers – auch wenn fluorhaltiger Schaum aktuell noch eingesetzt werden darf. So kann einem Austausch der Geräte bei Eintritt des Verbots vorgebeugt werden.

TGA | Verbot fluorhaltiger Schaumlöschmittel rückt näher

Lassen sich fluorhaltige Bestandsfeuerlöscher auf fluorfreie Geräte umrüsten?

Man arbeite an Lösungen in dieser Richtung für die Minimax-Geräte, erklärt Dieterich. Ohne weiteres sei ein Umrüsten jedoch nicht möglich, fährt er fort. „Die Weiterver­wendung bestehender Löschmittelbehälter muss zunächst gesetzlich erlaubt sein. Eine Patentlösung für alle Schaumfeuerlöscher wird es auch nicht geben können, unter anderem auf­grund von technischen Unterschieden bei den verschiedenen Feuerlöschertypen.“

Umgerüstete Feuerlöscher müssen auf jeden Fall eine gültige Anerkennung durch eine offizielle Zertifizierungsstelle haben. Das Typ­schild auf dem Löscher muss ausgetauscht und dem neuen Löschmittel angepasst sein. Auch wenn es den Anschein erwecken könnte, eine Umrüstung sei kostengünstiger als ein kompletter Feuerlöscher-Austausch, sollten Folgekosten einkalkuliert werden; diese können je nach Aufwand und Gerätetyp unterschiedlich hoch sein.