Rauchmelder-Alarm - Wer zahlt, wenn die Feuerwehr die Tür aufbricht?

Rauchmelder-Alarm - Wer zahlt, wenn die Feuerwehr die Tür aufbricht?
Images
  • Von deutschewhiskybrenner
  • 505 Ansichten

Der schrille Pfeifton schreckte die Mieter des Mehrfamilienhauses Bandelstraße 20 in der Südstadt auf. Immer wieder pfiff der Rauchmelder aus der Nachbarswohnung – doch auf Klopfen und Klingeln öffnete niemand. Die schließlich herbeigerufene Feuerwehr kam mit fünf Fahrzeugen und brach die Tür auf. Kein Einzelfall: Rauchmelderalarme gebe es „mindestens zwei Mal pro Tag“, sagt Hannovers Feuerwehrchef Claus Lange. Wer aber zahlt für den bis zu 1000 Euro teuren Einsatz?

„Auf keinen Fall zahlen diejenigen, die uns informiert haben“, sagt Lange. „Sicherheit geht vor – wenn Menschen Angst vor Kosten habe müssten, dann würden sie uns ja irgendwann nicht mehr anrufen“, sagt Lange.

Trotzdem: Der Preis ist hoch. Mit fünf Fahrzeugen rückte die Berufsfeuerwehr nach dem Alarm am vorvergangenen Sonnabend an. „Die Straße war voll mit Einsatzfahrzeugen“, sagt eine Augenzeugin. Ein Drehleiterwagen, zwei Löschfahrzeuge, der Transporter der Einsatzleitung und vorsichtshalber ein Krankenwagen – wenn die Rettungsleitstelle einen Hausbrand vermutet, dann schickt sie mindestens einen kompletten Löschzug. Bei Hochhäusern oder Krankenhäusern sei es vorsorglich sogar die doppelte Fahrzeugmenge, sagt Feuerwehrsprecher Gianni Hilliger. Auf mindestens 500 bis 800 Euro schätzt Feuerwehrchef Lange die Kosten – hinzu kommt der Preis für die Reparatur der Tür. Der allerdings war in diesem Fall nicht hoch. „Wir treten ja nicht sofort in Rambo-Manier die Tür ein, sondern versuchen, die Kosten gering zu halten“, sagt Hilliger.

Zunächst schauen die Einsatzkräfte, ob sie einen Brand nach Augenschein ausschließen können, bei ebenerdigen Wohnungen etwa, indem sie durch alle Fenster schauen. Wenn es geht, verschaffen sie sich sonst über gekippte Fenster oder über die kleinen Fensteröffnungen in Wohnungstüren Zutritt. Im Fall der Bandestraße lag die betroffene Wohnung im dritten Stock – die Feuerwehrleute bohrten den Schließzylinder auf. „Wir haben dann nach dem Einsatz ein Ersatzschloss eingebaut und dafür gesorgt, dass die Bewohner bei ihrer Rückkehr erfahren, wo sie die neuen Schlüssel abholen können“, sagt Hilliger.

Rauchmelder-Alarm - Wer zahlt, wenn die Feuerwehr die Tür aufbricht?

Der für das Gebäude zuständige Hausverwalter Wilhelm Kunze kennt solche Vorfälle. „Es kommt ab und zu vor, dass Rauchmelder ohne Grund auslösen – angesichts der millionenfachen Produktion der Geräte ist das aber eigentlich sehr selten.“ In Niedersachsen gilt seit Anfang 2016 die Pflicht, alle Wohn- und Schlafräume sowie Flure mit Rauchmeldern auszustatten, seitdem steigt auch die Zahl der Fehlalarme bei der Feuerwehr.

Trotzdem würden die Kosten eigentlich nie in Rechnung gestellt, sagt Lange. „Brandschutz und das retten von Leben sind unsere zentralen Aufgaben – und die Pflicht zum Einbau der Rauchmelder wurde schließlich auch auf Druck der Feuerwehren in die Bauordnung aufgenommen – da dürfen wir nicht anschließend den Betroffenen Kosten aufbürden.“ Jedenfalls nicht, so lange niemand Schabernack spielen will, also Vorsatz vorliegt. Geschrieben wird dagegen eine Rechnung bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn die Rauchmelder nicht gewartet wurden und die Batterie leer oder die Lüftungsschlitze komplett zugestaubt sind. Dann aber zahlt der, der für die Wartung verantwortlich ist – oft sind es externe Dienstleister, die jährlich die Funktion der kleinen Piepsgeräte überprüfen, manchmal aber auch die Bewohner. „Niemals aber zahlt der, der den Alarmruf abgesetzt hat, weil der Verdacht auf ein Feuer bestand“, verspricht Feuerwehrchef Lange: „Wir freuen uns über jeden, der aufmerksam ist und so hilft, Leben zu retten.“

Niemals muss derjenige, der die Feuerwehr gerufen hat, für den Einsatz bezahlen – diesen Grundsatz verspricht Feuerwehrchef Claus Lange. Trotzdem kann es sein, dass die Feuerwehr Kosten in Rechnung stellt, etwa wenn der Rauchmelder nicht gewartet oder die Batterie entladen war. Dann muss im Zweifelsfall der Gebäude- oder Wohnungseigentümer zahlen. „Die Fallzahlen steigen, bei denen wegen Rauchmeldern die Feuerwehr anrücken muss“, sagt VGH-Sprecher Christian Worms. Die VGH plane daher, ein Versicherungsmodul gegen diese Kosten in die Gebäudepolice aufzunehmen.

Von Conrad von Meding