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für Hauseigentümer - Das Monopol der Schornsteinfeger
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  • Von deutschewhiskybrenner
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Mit der jährlichen Kontrolle der Gastherme oder Kaminbesichtigung durch den Schornsteinfeger kann es bald vorbei sein. Im nächsten Jahr gibt es den letzten Zwangsbesuch aller Haushalte, der Bezirksschornsteinfeger verliert sein über Jahrhunderte angestammtes Monopol für diese routinemäßigen Aufgaben. Ob das wirklich zum massenhaften Wechsel führt, ist aber noch völlig offen. Denn schon jetzt dürfen als Teil einer fünfjährigen Übergangsregelung bestimmte Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland in Einzelfällen Überprüfungs- und Kehrarbeiten erledigen – aber kaum jemand nutzt das komplizierte Verfahren. „Es gab mal eine Firma aus Österreich, die in Stade eine Kammerzulassung beantragt hat und im Raum Hannover Aufträge erledigt hat“, sagt Innungschef Gerhard Kahle: „Wie der das mit den Kosten hinbekommen will, ist uns schleierhaft.“ Allerdings beobachtet die Innung die neue Konkurrenz sehr genau und verfolgt jeden Regelverstoß akribisch.

Um das von den Preußen eingeführte Kehrmonopol hat es jahrelangen politischen Zank gegeben. Im Grunde ist es eine fortschrittliche Einrichtung: Es soll sicherstellen, dass derjenige, der die technische Tauglichkeit von Feuerstellen überprüft, nicht auch für deren Installation und Wartung zuständig ist – so sollten Interessenkonflikte und Pfusch verhindert werden. Im Gegenzug alimentiert das Monopol die „Schwarzen Männer“ (inzwischen gibt es vermehrt auch Frauen in dem Beruf) allerdings auch ganz gut. Der Kehrbezirk wird bisher lebenslang zugewiesen, die Entschädigungen steigen kontinuierlich, das Einkommen gilt unter Handwerkern als gut.

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Jetzt kommt, nicht zuletzt auf Druck der EU, Wettbewerb ins Spiel. Ende 2012 muss jede Immobilie mit Feuerstelle (Gas- oder Ölheizung, Therme, Kamin oder Ofen) einen Feuerstättenbescheid haben. Die Bezirksschornsteinfeger stellen den Bescheid kostenpflichtig aus, in ihm ist aufgelistet, was wann und wie überprüft werden muss. Eigentümergemeinschaften müssen dann spätestens in ihrer Versammlung 2012 entscheiden, ob sie die Dienstleistung ab 2013 weiterhin beim angestammten Bezirksfeger (künftig: bevöllmächtigter Schornsteinfegermeister) in Anspruch nehmen wollen oder einen anderen Schornsteinfegerbetrieb oder sogar einen zertifizierten Klempnerbetrieb ins Haus bitten wollen. Für diese regelmäßigen Arbeiten haben alle Immobilieneigentümer die freie Wahl des Anbieters, müssen dem für den Bezirk bevollmächtigen Schornsteinfeger aber jährlich unaufgefordert die Prüfergebnisse schicken. Und alle drei bis vier Jahre kommt dieser Schornsteinfeger dann ohnehin wieder ins Haus, um die große Feuerstättenschau vom Brennraum bis zur Schornsteinkrone abzunehmen und gegebenenfalls einen neuen Feuerstättenbescheid auszustellen. Auch für die Abnahme neuer oder veränderter Thermen oder Öfen bleiben sie zuständig.

Ob es angesichts dieser Hürden ernsthaft große Bevölkerungsteile wechseln werden, gilt Kritikern als fraglich – Fachleute schätzen, dass allein große Wohnungsgesellschaften profitieren dürften, die Aufträge für ganze Häuserblöcke demnächst frei vergeben und damit die Preise drücken können. Der einzelne Hauseigentümer hingegen wird möglicherweise am Ende draufzahlen, weil die künftige Doppelstruktur die Preise treibt.

So kommentierte Lutz Freitag vom Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) das 2008 erlassene Gesetz: „Wir hatten ein echtes Wahlrecht des Eigentümers gefordert. Man hätte das Monopol dieses Berufsstandes komplett aufheben müssen – damit hätten Vermieter und Mieter viele Millionen Euro gespart.“ Und Rolf Konemann vom Verband der Haus- und Grundeigentümer findet „vor dem Hintergrund des technologischen Fortschritts“, dass eine technische Prüfung alle fünf Jahre ausreichen dürfte: „Das kurze Intervall entspricht eher den Interessen der Schornsteinfeger.“ Man darf also damit rechnen, dass der Streit um das Reinigen und Überprüfen der Feuerstätten munter weitergeht.