FAQ Rauchmelder: Wann und wo die Lebens­retter Pflicht sind

FAQ Rauchmelder: Wann und wo die Lebens­retter Pflicht sind
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  • Von deutschewhiskybrenner
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Nein. Betriebs­kosten sind nur solche Ausgaben, die regel­mäßig, etwa monatlich oder jähr­lich, beim Betrieb einer vermieteten Immobilie entstehen. Wer Rauchmelder kauft und einbaut, hat diese Kosten aber nur einmalig. Statt Rauchmelder zu kaufen, können Vermieter diese aber auch von externen Firmen mieten. Ob die dann regel­mäßig fälligen Miet­kosten als Betriebs­kosten gelten, die der Mieter zahlen muss, ist umstritten:

FAQ Rauchmelder: Wann und wo die Lebens­retter Pflicht sind

Miet­kosten als Betriebs­kosten umleg­bar: Das Land­gericht Magdeburg ist der Ansicht, dass der Vermieter die Miet­kosten auf die Mieter umlegen darf (Az. 1 S 171/11).

Miet­kosten nicht als Betriebs­kosten umleg­bar: Nach Ansicht des Land­gerichts Berlin sind die Kosten der Anmietung eines Rauchmelders nicht als Betriebs­kosten auf die Mieter abwälz­bar, die Kosten für dessen jähr­liche Wartung hingegen (Urteil vom 8. April 2021, Az. 67 S 335/20).