Sachverständige mahnen zu Brandschutz bei Elektroauto und Ladestation

Sachverständige mahnen zu Brandschutz bei Elektroauto und Ladestation
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  • Von deutschewhiskybrenner
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Während herkömmliche Pkw auf Parkplätzen und in Tiefgaragen nur abgestellt werden, sind Elektroautos dort an das Stromnetz angeschlossen. Damit entstehen neue Brandgefahren. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) empfiehlt daher sensible Rauchmelder, eine Brandschutzbegehung und die Einbeziehung der Gebäudeversicherung.

Der Brandschutz sei bereits bei der Installation einer Wallbox wichtig, betont der BVS. Beim Laden eines Elektroautos flössen große Strommengen, die bei technischen Fehlfunktionen Brände auslösen können. Der Brand eines Elektroautos sei aufgrund der Hitzeentwicklung und der zum Löschen nötigen großen Wassermengen eine Herausforderung. Tiefgaragen, in denen es zu einem solchen Feuer komme, könnten danach abrissreif sein. Auch bei der Installation im Freien sei die Brandgefahr erhöht. Werde die Wallbox beispielsweise an einer nicht feuerfesten, gedämmten Hausfassade installiert, könne im Fall eines Brands während des Ladevorgangs auch die Fassadendämmung Feuer fangen und das ganze Gebäude in Brand geraten.

Sachverständige mahnen zu Brandschutz bei Elektroauto und Ladestation

Im gewerblichen Neubau werde der Brandschutz hinsichtlich E-Autos und Wallboxen in der Regel bereits durch die Brandschutzplaner mitgedacht, erklärt der BVS. Auch privaten Bauherren sei anzuraten, den Brandschutz baubegleitend durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Des Weiteren rät der BVS Immobilieneigentümern bei nachträglichem Einbau von Wallboxen zu einer Brandschutzbegehung durch professionelle Installationsfirmen oder qualifizierte Sachverständige. Auf jeden Fall sei die eigene Gebäudeversicherung über das Vorhaben zu unterrichten.

„Wir empfehlen im Zusammenhang mit der Errichtung von Ladestationen in bestehenden Garagen auch den vorhandenen baulichen Brandschutz zu überprüfen. Gerade bei älteren Bestandsgebäuden erreicht dieser nicht das aktuell von Bauordnungen verlangte Niveau. Auch wenn formal keine Anforderungen an die Verbesserung des Brandschutzes bestehen, sollten diese im Eigeninteresse verbessert werden“, so Walter Herre, IHK-Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.