Deine Einwände gegen die Nebenkostenabrechnung teilst du dem:der Vermieter:in schriftlich per Einwurf-Einschreiben mit. Darin musst du die strittigen Punkte einzeln aufführen und dein Widerspruch begründet werden. Zum Beispiel:
„Einmalige Reparaturkosten dürfen nicht umgelegt werden.“
Bitte den:die Vermieter:in um eine Stellungnahme und Klärung. Zudem solltest du mitteilen, dass du bis dahin den Nachzahlungsbetrag nur unter Vorbehalt einer Rückforderung überweisen, oder alternativ den strittigen Anteil zunächst einbehalten.
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