Zahnersatz & Co.: Nicht alle Kosten werden von der Krankenkasse übernommen

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Zahnersatz & Co.: Nicht alle Kosten werden von der Krankenkasse übernommen
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  • Von deutschewhiskybrenner
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Zahnersatz & Co.:Nicht alle Kosten werden von der Krankenkasse übernommen

BerlinNach einer Zahnbehandlung müssen die Patienten nicht selten die Zähne zusammenbeißen. Denn Dentalbehandlungen gehen ins Geld. Speziell hochwertiger Zahnersatz ist teilweise mit hohen Kosten verbunden und nicht alle Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Tatsächlich kommen die Kassen nur für einen gesetzlich festgelegten Anteil auf.

Wer Sonderwünsche hat, muss meist selbst tief in die Tasche greifen.

Ein unbeschwertes Lächeln muss nicht zwangsweise teuer sein

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen pauschale Festzuschüsse, die laut Stiftung Warentest mit einem Bonusheft leicht erhöht werden können. Dennoch kann eine Zahnbehandlung für Personen, die höherwertigen Zahnersatz wünschen, teuer werden. Damit sich jedoch auch Menschen mit wenig Rücklagen ein schönes Lächeln leisten können, haben Anbieter wie beispielsweise Fair Doctors den sogenannten Zahnersatz zum Nulltarif eingeführt.

Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, werden bei diesem Konzept trotzdem zu günstigen Preisen angeboten. So sind beispielsweise Vollkeramik-Kronen teilweise für unter 50 Euro Zuzahlung erhältlich. Zu beachten ist, dass solche Angebote meist nur für gesetzlich Versicherte zugänglich sind, bei denen auch die gesetzlichen und zahnmedizinischen Voraussetzungen vorliegen.

Zahnersatz & Co.: Nicht alle Kosten werden von der Krankenkasse übernommen

Welchen Zahnersatz bezahlt die Krankenkasse?

Seit dem Jahr 2005 gilt bei Krankenversicherungen das Festzuschusssystem für Zahnersatzleistungen. Hierbei handelt es sich grob gesagt um die Regelversorgung. Das System besagt, dass sich die Höhe der übernommenen Kosten für Versicherte am Befund orientiert. Dabei meint der Begriff „Befund“ den Zahnzustand des gesamten Gebisses, den der Zahnarzt im Heil- und Kostenplan festhält.

Für jeden Befund legt die Krankenkasse eine Regelversorgung fest. Früher entsprach der Festzuschuss der Krankenkasse rund 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten für den gewählten Zahnersatz. Im Oktober 2020 stieg der Zuschuss auf 60 Prozent. Folglich bekommen Sie mehr als die Hälfte der Kosten für die Leistung, die Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung vorschlägt, wieder. Aber was geschieht, wenn dieser Vorschlag nicht Ihren Vorstellungen entspricht?

Immerhin handelt es sich bei der Kassenleistung um die preiswerteste Lösung beim Zahnersatz. Bei einem fehlenden Zahn im nicht sichtbaren Bereich, wird beispielsweise eine silberne Brücke empfohlen. Fehlen bei Ober- oder Unterkiefer die Zähne, besteht die Regelversorgung in einer einfachen Prothese. Wer sich mit dieser Lösung nicht zufriedengeben möchte, kann sich für eine andersartige oder gleichartige Versorgung entscheiden. Letztere bezeichnet eine gleiche Versorgungsart mit hochwertigerer Ausführung. Beispielsweise möchten Sie statt einer silbernen Brücke einen weißen Zahnersatz. Dieser soll vielleicht aus Vollkeramik gefertigt sein.

Obgleich hier hochwertigere Materialien zum Einsatz kommen, bleibt der Zuschuss der Krankenkasse gleich. Es wird nur knapp die Hälfte der Kosten für den Zahnersatz nach der Regelversorgung übernommen. Das bedeutet, dass Ihr Eigenanteil steigt. Noch gravierender wird es, wenn Sie auf eine andersartige Lösung setzen. Das bedeutet, sie entscheiden sich gegen die Empfehlung der Krankenversicherung für eine andere Art Zahnersatz. Als Beispiel möchten Sie statt der Prothese Implantate haben. Als Abrechnungsmodell wird nun die Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ, genutzt. Dadurch erfolgt die Abrechnung aller Zahnersatzleistungen direkt beim Patienten.

Obgleich Sie auch hier den Festzuschuss der Krankenkasse erhalten – vorausgesetzt, sie bewilligt den im Vorfeld aufgestellten Heil- und Kostenplan – müssen Sie bereits bei einem Implantat mit einer Eigenleistung zwischen 1.000 und 2.000 Euro rechnen. Grundsätzlich werden Implantate also als reine Privatleistungen behandelt.

Bei der Überkronung der Implantate wird der Festzuschuss einer Brückenversorgung angewandt. Wie hoch die Leistung der Kasse ausfällt, hängt von der Größe Ihrer Zahnlücke ab. Muss eine Einzelzahnlücke behandelt werden, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung den Festzuschuss für eine Brücke. Dieser liegt zwischen 330 und 440 Euro. Sofern mehr als vier Zähne mit Implantaten versorgt werden, kommt der Festzuschuss für eine Prothese mit 340 bis 430 Euro zum Tragen. Mithilfe des Bonushefts kann dieser um 20 bis 30 Prozent erhöht werden.

Auch Zahnkronen können teuer werden

Zahnersatz geht mit hohen Kosten einher. Daher ist es sinnvoll, seine Zähne ordentlich zu pflegen, um sie möglichst lange zu erhalten. Um Plaque und Belege zu entfernen, können Sie statt zur klassischen Handzahnbürste beispielsweise zu einer elektrischen Zahnbürste greifen. Jedoch kann es auch bei guter Pflege passieren, dass ein Zahn abbricht und überkront werden muss.

Auch hierbei handelt es sich um einen Zahnersatz, der geleistet werden muss. Die Zahnkrone kann mit dem befundorientierten Festzuschuss der Krankenkasse unterstützt werden. Im Seitenzahnbereich empfiehlt die gesetzliche Versicherung eine silberne Krone aus Nicht-Edelmetall. Im Frontzahnbereich sieht die Regelversorgung eine teilverblendete Krone vor.

Der silbrige Zahnersatz kann allerdings bei einem strahlenden Lächeln störend wirken und das Selbstbewusstsein Betroffener beeinträchtigen. Möchten Sie daher im Seitenzahnbereich eine weiße Krone, können Sie Ihren Zahnarzt darauf ansprechen und auch hier wird ein Heil- und Kostenplan erstellt.

Allerdings bleibt der Festzuschuss der Krankenkasse gleich. Während bei der Regelversorgung ein Eigenanteil von bis zu 600 Euro auf die Patienten zukommt, kann er bei einer andersartigen Versorgung auf das Doppelte oder mehr ansteigen.