Auto und Anhänger überladen: Was ist zu beachten? | ADAC

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Auto und Anhänger überladen: Was ist zu beachten? | ADAC
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  • Von deutschewhiskybrenner
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Einfach so viel mitnehmen, wie ins Auto passt, und den Rest im Anhänger verstauen? Keine gute Idee. Wer sorglos alles in den Kofferraum, aufs Dach und dazu noch einen Heckträger auf die Anhängerkupplung packt, hat schnell zu viel Ladung dabei. Was ist bei der Zuladung von Auto und Anhänger zu beachten? Der ADAC gibt Tipps.

Zulässiges Gesamtgewicht und Achslast nicht überschreiten•Zuladung drückt auf die Hinterachse•Hohes Bußgeld bei ÜberladungZur Urlaubszeit sieht man sie wieder häufiger: Fahrzeuge mit vollgepacktem Kofferraum, Dachkoffer und Fahrrädern am Heck. Oft sind die Pkw noch mit beladenem Anhänger, Caravan oder Bootstrailer unterwegs. Doch Vorsicht: Das Zugfahrzeug darf nicht unbegrenzt als Packesel herhalten. Nutzt man alle Möglichkeiten, die sich bieten, also auch Stütz- und Dachlast, ist das Fahrzeug schnell überladen.

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Überladen: Das Fahrverhalten verschlechtert sich

Warum es so wichtig ist, auf die zulässige Gesamtmasse (die Summe aus Leergewicht plus maximale Zuladung eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination) zu achten? Weil das volle Beladen oder gar Überladen des Autos einen gravierenden Einfluss auf das Fahrverhalten hat. Nicht nur der Bremsweg kann sich verlängern, auch Ausweichmanöver verlaufen träger und benötigen mehr Raum. Im Ernstfall kann das Fahrzeug trotz ESP ins Schlingern kommen – oft mit fatalen Folgen.

Anhänger nicht überladen und Anhängelast beachten

Beim Fahren mit Anhänger ist zusätzlich immer auf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs zu achten. Die Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Fahrzeug (Pkw oder auch Lkw) mit einem Anhänger hinter sich herziehen darf. Diese darf keinesfalls überschritten werden. Maßgebend für die Berechnung der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeugs ist die tatsächliche Masse (Summe der Achslasten) des gezogenen Anhängers. Die Stützlast beschreibt das maximale Gewicht, das von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf – sie wird dem Zugfahrzeug zugerechnet.

Fahrzeuge, die mit Anhänger, Wohnwagen oder Bootstrailer unterwegs sind, brauchen meistens eine hohe Anhängelast. Welche günstigeren Zugfahrzeuge bis 30.000 Euro sich eignen, und worauf beim Kauf zu achten ist, hat der ADAC aktuell erst untersucht.

Wer mit dem Auto in den Urlaub fahren will, sollte aus eigenem Interesse darauf achten, dass das Auto und auch der Anhänger nicht überladen sind. Schleudergefahr und mangelhaftes Bremsverhalten wären die Folgen. Auch das Gepäck muss sicher verstaut und befestigt sein. Eine Vollbremsung reicht beispielsweise aus, und schon verwandelt sich scheinbar harmlose, ungesicherte Ladung in ein lebensgefährliches Geschoss.

Zulässiges Gesamtgewicht des Autos nicht überschreiten

Zum einen darf das zulässige Gesamtgewicht auf keinen Fall überschritten werden. Dieses steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter dem Buchstaben F, das Leergewicht des Fahrzeugs unter G. Die Differenz ergibt die Zuladung. Dass diese selbst bei neuen Modellen oft nicht besonders hoch ist, fällt beim ADAC Autotest immer wieder auf, wo alle Testwagen auf die Waage kommen. Nicht selten liegt die Zuladung bei unter 500 Kilogramm.

Beispiele: Ein aktueller Renault Mégane TCe 140 kommt nach ADAC Messungen zwar noch auf akzeptable 485 Kilogramm Zuladung, ein Toyota Prius Plug-in-Hybrid aus dem Jahr 2016 darf aber nur magere 315 Kilo mitnehmen.

Im folgenden Beispiel hat ein Fahrzeug der unteren Mittelklasse ein Leergewicht von 1286 Kilogramm und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1725 Kilo. Packt man es voll, bringt es 51 Kilogramm zu viel auf die Waage.

Strafe bei Überladung

Ein überladenes Fahrzeug gefährdet die Verkehrssicherheit. Nicht ohne Grund wird in Deutschland bei Überladung ein Bußgeld von bis zu 235 Euro plus ein Punkt in Flensburg verhängt. Im Ausland können die Strafen noch viel höher sein. Wer erwischt wird, darf dann übrigens nicht mehr weiterfahren, sondern erst, wenn das Gewicht wieder stimmt. Konkret heißt das: Ausladen – und zwar an Ort und Stelle.

Achtung Achslast: Auch hier gibt es Limits

Was viele nicht wissen: Es kommt nicht nur auf das zulässige Gesamtgewicht an. Auch das Gewicht auf den Achsen ist limitiert. Die maximale Achslast steht ebenfalls unter anderem in der Zulassungsbescheinigung Teil I – und zwar unter der Ziffer 8.1 (Vorderachse) und 8.2 (Hinterachse). Das Fatale: Das zugeladene Gewicht verteilt sich nicht gleichmäßig auf Vorder- und Hinterachse. Meist wird die Hinterachse mehr belastet. Schon das Gewicht des Fahrers wirkt nur zu 45 Prozent auf die Vorderachse, 55 Prozent kommen bei der Hinterachse an. Steigt jemand hinten ein, belastet sein Gewicht die Hinterachse noch mehr: 85 Prozent verteilen sich nach hinten, 15 Prozent nach vorn.

Mit 85 Prozent auf die Hinterachse wirkt auch die Dachlast (Dachbox etc.). Sie setzt zudem den Schwerpunkt des Autos nach oben und bewirkt ein schlechteres Fahrverhalten. Das Gepäck im Kofferraum belastet die Hinterachse generell mit 110 Prozent, die Vorderachse wird also um zehn Prozent erleichtert – und das spüren sensible Autofahrer tatsächlich am veränderten Lenkgefühl.

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Noch heftiger wirkt sich ein Fahrradträger mit vier Bikes auf der Anhängerkupplung aus. Weil er deutlich hinter der Hinterachse angebracht wird, setzt eine Hebelwirkung ein: Vorn wird das Fahrzeug leichter, hinten dafür umso schwerer. Die an sich stützlastkonformen 75 Kilo Ballast am Heck erleichtern dann die Vorderachse um 34 Kilo, drücken also mit 109 Kilo auf die Hinterräder.

Lastverteilung im Fahrzeug in der Längsachse

Beladung

Belastung Vorderachse

Belastung Hinterachse

Frontinsasse

45 %

55 %

Heckpassagier

15 %

85 %

Gepäck

minus 10 %

110 %

Dachlast

15 %

85 %

Stützlast Anhänger

minus 30 %

130 %

Fahrräder an Heckträger

minus 45 %

145 %

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Wo kann man Auto und Anhänger wiegen?

Tatsächlich überprüfen, ob man das zulässige Gesamtgewicht oder die Achslasten überschritten hat, lässt sich nur, wenn man das vollgepackte Fahrzeug wiegt. Manche ADAC Prüfzentren bieten diesen Service an. Erkundigen Sie sich einfach vor Ort bei Ihrem Regionalclub. Zudem gibt es auch bei vielen Gemeinden öffentliche Pkw-Waagen, außerdem verfügen manche Wertstoffhöfe, Baustoffhandlungen, Sand- und Kieswerke oder Schrotthändler über Waagen bzw. entsprechendes Equipment.

Wer öfter mit Sack und Pack in den Urlaub fährt, für den kann die Anschaffung einer Radlastwaage sinnvoll sein. Mit einem Preis ab hundert Euro ist dabei allerdings zu rechnen.

Tipps des ADAC

Video: So packt man richtig

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Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher/ADAC Technikzentrum